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🛻 Lkw-Führerscheinverlängerung

Für die Verlängerung der Lkw-Fahrerlaubnisklassen (C1, C1E, C, CE) ist neben der allgemeinen Eignungsprüfung eine augenärztliche Untersuchung gesetzlich vorgeschrieben. Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Sehvermögen den Anforderungen für das sichere Führen von schweren Nutzfahrzeugen entspricht.


👁️ Was wird augenärztlich geprüft?

Die Untersuchung umfasst:
•     Visusprüfung (Sehschärfe):
Getrennt für jedes Auge sowie beidäugig – mit und ohne Korrektur (Brille/Kontaktlinsen)
•     Gesichtsfelduntersuchung:
Erfassung möglicher Ausfälle im zentralen und peripheren Gesichtsfeld (z. B. durch Perimetrie)
•     Prüfung des Dämmerungssehens und der Blendempfindlichkeit:
Relevant für Fahrten bei schlechten Lichtverhältnissen
•     Beurteilung des Farbensehens:
Besonders wichtig für das Erkennen von Signalfarben im Straßenverkehr
•     Augenbeweglichkeit und Koordination:
Ausschluss von Störungen, die das räumliche Sehen oder die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen
Die Untersuchung erfolgt durch einen Fachärztin für Augenheilkunde und wird in einem standardisierten Gutachten dokumentiert. Dieses muss bei der Führerscheinstelle eingereicht werden.

📄 Weitere Anforderungen (kurz zusammengefasst)
•     Verlängerung alle fünf Jahre (ab 50. Lebensjahr bei C1/C1E)
•     Keine Fahrschulprüfung nötig, solange die Frist nicht deutlich überschritten ist
•     Bei längerer Fahrpause kann eine erneute Prüfung verlangt werden
•     Fahren mit abgelaufener Klasse ist strafbar (§ 21 StVG)

👨‍⚕️ In unserer Praxis führen wir die augenärztlichen Untersuchungen für die Führerscheinverlängerung fachgerecht und effizient durch. Vereinbaren Sie gerne einen Termin – wir beraten Sie individuell und stellen alle erforderlichen Unterlagen aus.

Hinweis zur Kostenübernahme bei Führerscheingutachten

Bitte beachten Sie, dass das augenärztliche Gutachten zur Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen C, CE, D, D1, DE und D1E keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen darstellt. Die Untersuchung erfolgt im Rahmen einer privatärztlichen Abrechnung gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Die Kosten sind daher von den Patientinnen und Patienten selbst zu tragen.

Luftaufnahme von Lkw
© 2024 Augenarztpraxis Candrea,  Sophienplatz 25, D-49716 Meppen
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