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Information zur Praxisorganisation

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Unsere Sprechstunden verändern sich ab 2027.

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Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) begrenzt die Finanzierung ambulanter Leistungen deutlich. Damit wir unsere Praxis medizinisch verantwortungsvoll, wirtschaftlich tragfähig und mit unserem eingespielten Team weiterführen können, planen wir eine neue Aufteilung unserer Sprechstunden.

Die genauen Zeiten und der Starttermin werden rechtzeitig bekannt gegeben.

GKV

Gesetzlich Versicherte

GKV-Sprechstunde

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Für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten stellen wir weiterhin mindestens 25 Sprechstunden pro Woche zur Verfügung.

Voraussichtlich 1.500–1.700 Fälle derzeit sind es rund 2.800 Fälle

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pro Quartal – als praxisinterne Kapazitätsplanung – damit wir Termine verlässlich planen und uns für jede Patientin und jeden Patienten die notwendige Zeit für eine sorgfältige medizinische Betreuung nehmen können.

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Das heißt Aufgrund der fehlenden Finanzierung und der damit verbundenen notwendigen Umstrukturierung unserer Praxis werden ab 2027 voraussichtlich etwa 4.000 bis 4.500 Termine pro Jahr in der GKV-Sprechstunde entfallen.

Was sich voraussichtlich ändert

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  ✔ Das verfügbare Leistungs- und Terminvolumen wird                deutlich begrenzt.

  ✔ Wir werden weniger Termine als bisher anbieten können,        Wartezeiten können länger werden.

  ✔ Wenn unsere Kapazität ausgeschöpft ist, können wir                  möglicherweise nicht allen Anfragen einen Termin                  anbieten.

  ✔ Innerhalb der GKV-Sprechstunde bieten wir die                        wesentlichen medizinisch notwendigen Untersuchungen        und Behandlungen unseres Fachgebiets weiterhin als                Kassenleistung an.

Wichtig: Medizinisch dringliche Fälle haben unabhängig von der Versicherungs- oder Vergütungsform Vorrang.

GOÄ

Freiwillige Zusatzoption

Selbstzahlersprechstunde

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Außerhalb der GKV-Sprechstunden planen wir zusätzliche Termine als privatärztliche Selbstzahlersprechstunde.

Warum wir dieses Angebot einführen

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Medizinische Leistungen verursachen Kosten für qualifiziertes Personal, Räume, Geräte, Wartung und Dokumentation. Dauerhaft können Untersuchungen nicht unter ihren tatsächlichen Kosten oder zum Nulltarif erbracht werden.

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Ohne ein ergänzendes Angebot müssten wir die Praxis außerhalb der 25 GKV-Stunden schließen und Personal abbauen. Das ist für uns keine verantwortbare Option.

Was für Sie gilt

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  ✔ Die Teilnahme ist vollständig freiwillig und erfolgt ausschließlich auf Ihren        ausdrücklichen Wunsch.

  ✔ Die Wahl der Selbstzahlersprechstunde garantiert keinen früheren Termin          und führt nicht automatisch zu einer bevorzugten Terminvergabe.

  ✔ In der GKV-Sprechstunde können wir nur das dafür vorgesehene,                         begrenzte Terminvolumen anbieten. Ist dieses ausgeschöpft, können                   vorübergehend keine weiteren regulären GKV-Termine vergeben werden.

  ✔ Vor der Behandlung erhalten Sie eine wirtschaftliche Aufklärung und                    schließen eine schriftliche Vereinbarung.

  ✔ Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Unser Grundsatz

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Freiwillig, transparent und medizinisch fair.

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Niemand wird wegen seines Versicherungsstatus benachteiligt oder in die Selbstzahlersprechstunde gedrängt. GKV-Versicherte können dieses Angebot eigeninitiativ wählen. Die begrenzte Zahl verfügbarer GKV-Termine ergibt sich aus der Kapazität unserer Praxis und der gesetzlichen Finanzierungsstruktur – nicht aus der Entscheidung einzelner Patientinnen oder Patienten.

Keine Kopplung
Die reguläre Behandlung hängt nicht von einer Selbstzahlerleistung ab.

Grundlagen und Downloads

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Warum wir unsere Struktur anpassen

Unsere Einordnung orientiert sich an den Informationen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und am geltenden GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.

Zum Download von Stellungnahmen und Informationen
der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

Die Zahl von 1.500–1.700 GKV-Behandlungsfällen pro Quartal dient unserer verlässlichen Termin- und Versorgungsplanung und ist keine gesetzlich festgelegte Fallzahl. Eine Anpassung an die tatsächliche Versorgungssituation bleibt möglich.

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