
Zusätzliche Terminmöglichkeit
Selbstzahlersprechstunde
Mehr Zeit, planbare Untersuchungsumfänge und eine transparente privatärztliche Abrechnung nach GOÄ – auch für gesetzlich Versicherte, wenn sie dieses Angebot ausdrücklich selbst wünschen.
Die Teilnahme ist vollständig freiwillig und erfolgt ausschließlich auf Ihren ausdrücklichen Wunsch. Die Wahl der Selbstzahlersprechstunde garantiert keinen früheren Termin und führt nicht zu einer bevorzugten Terminvergabe.
Warum dieses Angebot entsteht
Medizinische Qualität braucht eine verlässliche Finanzierung.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen begrenzen ab 2027 das finanzierte Leistungsvolumen in der ambulanten Versorgung. Gleichzeitig bleiben die Kosten für Fachpersonal, medizinische Geräte, Wartung, Räume und Digitalisierung bestehen.
Statt die Praxis außerhalb der GKV-Mindestsprechstunden zu schließen und Personal abzubauen, möchten wir freie Kapazitäten für zusätzliche privatärztliche Termine nutzen.
So können wir unser Team erhalten und weiterhin moderne konservative Augenheilkunde in Meppen anbieten.
Das gilt immer
✔ Keine Verpflichtung zur Teilnahme
✔ Keine Bevorzugung medizinisch weniger dringlicher Fälle
✔ Keine automatische Umleitung aus der GKV-Sprechstunde
✔ Schriftliche Vereinbarung, Übersichtliche Kosten und Kostenaufklärung vor Beginn
✔ Abrechnung jeder notwendigen Einzelleistung nach GOÄ
✔ In Rechnung werden nur tatsächliche erbrachte Leistungen gestellt
Voraussichtliche Untersuchungsumfänge
Orientierung vor Ihrem Termin
Die Abrechnungseispiele zeigen typische Kombinationen und keine feste Rechnungsbeträge.
Welche Leistungen medizinisch erforderlich sind, entscheidet sich nach Beschwerden, Vorgeschichte und Befund.
01
Augenärztliche Basisuntersuchung
● Gezielte Anamnese und Beratung
● Sehschärfenprüfung
● Untersuchung der vorderen Augenabschnitte
● Augenhintergrund je nach medizinischer Notwendigkeit
ca. 70–110 €
06
Fuehrerscheingutachten B/BE/C/D/
● Gezielte Anamnese und Beratung
● Sehschärfenprüfung
● Augeninnendruckmessung
● Untersuchung der vorderen Augenabschnitte
● Augenhintergrund je nach medizinischer Notwendigkeit
● Gesichtsfeldmessung
● Farbsinnprüfung
● Dämmerungssehens ohne und mit Blendung
139,64 €
03
Glaukom Screening/Abklärung/Kontrolle
● Gezielte Anamnese und Beratung
● Sehschärfenprüfung
● Untersuchung der vorderen Augenabschnitte
● Augenhintergrund je nach medizinischer Notwendigkeit
● Augeninnendruckmessung
● Beurteilung des Sehnervs
● OCT oder HRT und gegebenenfalls Gesichtsfeld
ca. 70–103 €
07
Augenärztlicher Sehfunktionscheck für Verkehrsteilnehmer
● Gezielte Anamnese und Beratung
● Sehschärfenprüfung
● Untersuchung der vorderen Augenabschnitte
● Augenhintergrund je nach medizinischer Notwendigkeit
● Gesichtsfeldmessung
● Farbsinnprüfung
● Dämmerungssehens ohne und mit Blendung
ca. 120 €
Bitte beachten Sie: Dies sind unverbindliche Kostenkorridore, keine Pauschalpreise. Die tatsächlichen Kosten richten sich nach den medizinisch notwendigen Einzelleistungen, dem persönlichen Aufwand und dem angewandten Steigerungsfaktor der GOÄ. Vor der Behandlung werden Sie wirtschaftlich aufgeklärt.
So läuft es ab
Transparent in vier Schritten
1
Eigeninitiativ anfragen
Sie entscheiden selbst, ob Sie einen Termin in der Selbstzahlersprechstunde wünschen.
2
Umfang abstimmen
Wir klären, welche Untersuchung zu Ihrer Fragestellung passt.
3
Kosten verstehen
Sie erhalten vorab eine wirtschaftliche Aufklärung und schriftliche Vereinbarung.
4
Untersuchen lassen
Die Abrechnung erfolgt anschließend nach den tatsächlich erbrachten GOÄ-Leistungen.
Häufige Fragen
Gut informiert entscheiden
Muss ich die Selbstzahlersprechstunde nutzen, um Patientin oder Patient zu bleiben? Nein. Die Teilnahme ist freiwillig. Ob Sie in unserer Praxis behandelt werden, wird nicht davon abhängig gemacht, dass Sie eine Selbstzahlerleistung wählen.
Kann ich als gesetzlich Versicherter freiwillig einen Selbstzahlertermin wählen? Ja, wenn die Initiative von Ihnen ausgeht. Voraussetzung sind Ihr ausdrücklicher Wunsch, eine vorherige wirtschaftliche Aufklärung und eine schriftliche Vereinbarung.
Sind die angegebenen Beträge Festpreise? Nein. Ärztliche Leistungen werden nach der GOÄ als Einzelleistungen abgerechnet. Die angegebenen Spannen dienen lediglich als realistische Orientierung.
Bekomme ich als GKV-Patient weiterhin notwendige Kassenleistungen? Ja. Innerhalb der GKV-Sprechstunde bieten wir die wesentlichen Untersuchungen und Behandlungen unseres Fachgebiets als Kassenleistungen an. Die Zahl verfügbarer Termine ist jedoch kapazitätsbedingt begrenzt.
Was geschieht bei medizinischer Dringlichkeit? Dringliche Fälle werden nach medizinischen Kriterien priorisiert – unabhängig davon, ob jemand gesetzlich, privat oder als Selbstzahler behandelt wird.